- Home
- Freizeit & Urlaub
- Leben & Alltag
- Aktuelles
- Kontakt
- Veranstaltungen
Wann wird über einen politischen Antrag entschieden? Was bewegt das Ortsleben? Auf welcher Grundlage wird welche Gebühr fällig? Gemeindeverwaltung und Alltag greifen tief ineinander. Dabei taucht manche Frage auf, die gleich auf diesen Seiten beantwortet werden kann.
Die Gemeinde Nordheim a. Main erinnert die Anschlussnehmer an ihre Pflicht, die Wasserzähler vor Abwasser, Schmutz und Beschädigung zu schützen (siehe § 19 Abs. 3 Sätze 1 und 3 der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nordheim a. Main)
Die Grundstückseigentümer von Roh- und Neubauten werden besonders auf die Gefahr des Auffrierens der Wasserzähler hingewiesen.